Notarkosten beim Hauskauf - was kommt auf Sie zu?
Ohne Notar ist der Hauskauf nicht rechtmäßig und der Kaufvertrag nichtig. Was Notare für ihre Arbeit berechnen und worauf geachtet werden sollte, Erfahren Sie in diesem Ratgeber.
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Notarkosten beim Hauskauf
Für den Hauskauf sind Notare unentbehrlich. Ein Notar ist zum Beispiel dafür zuständig, dass der Kaufvertrag aufgesetzt und beurkundet wird und dass Käufer im Grundbuch als neue Eigentümer eingetragen werden. Ohne Notar ist der Hauskauf nicht rechtmäßig und der Kaufvertrag nichtig. Für ihre Leistungen möchten die Notare natürlich auch entlohnt werden. Mit welchen Notarkosten beim Hauskauf zu rechnen ist und wie sich die Beträge ergeben, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
- Wer beauftragt den Notar?
- Wofür ist der Notar zuständig?
- Welche Kosten fallen beim Notar an?
- Wer übernimmt die Kosten für den Notar?
1. Wer beauftragt Notare?
Wann wird ein Notar beauftragt? Wer ist dafür zuständig?
Nachdem sich Interessenten dazu entschieden haben, ein Haus zu kaufen und den Zuschlag dafür vom Verkäufer erhalten haben, ist es an der Zeit, den Kaufvertrag aufzusetzen. Hierfür wird ein Notar benötigt. In der Regel werden Notare vom Käufer beauftragt. Das kann durchaus ein Vorteil sein: Sie können sich an einen Notar wenden, mit dem Sie möglicherweise bereits gute Erfahrungen gemacht haben. So können Käufer entspannt in den Kaufprozess starten und sich eines reibungslosen Ablaufs sicher sein.
2. Wofür sind Notare zuständig?
Was sind die zentralen Aufgaben? Warum sind Notare nötig?
Eine zentrale Aufgabe von Notaren ist es, die Kaufverträge aufzusetzen. Hat der Notar das Dokument angefertigt, wird ein Termin vor Ort vereinbart. Dort wird der Kaufvertrag verlesen und von Verkäufer und Käufer unterschrieben. Anschließend beurkundet der Notar den Kaufvertrag. Des Weiteren sind Notare wichtig, um die neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu lassen. Dies muss ebenfalls über einen Notar geschehen, weil beim Hauskauf nicht nur das Recht an der Immobilie, sondern auch das Eigentum des Grundstücks von einer Person auf eine andere übertragen wird. Wenn Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, kontaktieren Sie gerne unsere kompetenten Immobilienmakler.
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3. Welche Kosten fallen bei einem Notar an?
In Deutschland werden Notare offiziell als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes bezeichnet, die sich mit vorsorgender Rechtspflege befassen, also beispielsweise mit der Beurkundung von Kaufverträgen. Für ihre Tätigkeiten werden Notare selbstverständlich auch entlohnt. Die exakten Kosten können dabei zwar leicht variieren, es gibt jedoch Richtwerte, mit denen Käufer bereits vorab kalkulieren können. So belaufen sich die Notarkosten beim Hauskauf in der Regel auf ungefähr 0,5 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Für die Grundbuchkosten sind zusätzlich ungefähr 1,5 Prozent des Kaufpreises zu veranschlagen.
4. Wer übernimmt die Notarkosten beim Hauskauf?
Die Notarkosten und die Grundbuchkosten werden meistens von der Person getragen, die den Notar engagiert. Weil das beim Kauf einer Immobilie in der Regel die Käufer sind, kommen diese auch für die Notarkosten auf. Es empfiehlt sich deshalb, bereits vor einem Kauf eine Kalkulation der Notarkosten anzufertigen, um die Gesamtkosten gut abschätzen zu können.
Bei der Maklerprovision wiederum wird es anders geregelt: Seit Ende 2020 ist gesetzlich festgelegt, dass die Verkäufer mindestens 50 Prozent des Maklerhonorars übernehmen. Die Höhe der Provision richtet sich dabei ebenfalls nach dem Kaufpreis. Zwar fällt der Anteil je nach Bundesland unterschiedlich aus, liegt aber in der Regel bei drei bis sieben Prozent des Kaufpreises. Die Maklerprovision sollte in der Kalkulation der Gesamtkosten nicht fehlen.
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