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Löschungsbewilligung Grundschuld: Wie beantragen & Kosten

Was es mit der Löschungsbewilligung auf sich hat und worauf sie achten müssen, erfahren sie in folgendem Artikel.

Zwei Personen sitzen auf einem Sofa und lächeln sich an, ein Laptop steht auf dem Tisch.

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Die Löschungsbewilligung ist der letzte Schritt, um Ihre Immobilie wirklich schuldenfrei zu machen. Viele Eigentümer wissen zwar, dass die Grundschuld gelöscht werden kann, sind sich aber unsicher, wie der Ablauf funktioniert und welche Kosten entstehen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Grundschuld aus dem Grundbuch entfernen lassen und worauf Sie achten müssen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Löschungsbewilligung?
  2. Wann braucht man eine Löschungsbewilligung?
  3. Wie kann ich eine Löschungsbewilligung beantragen?
  4. Wie hoch sind die Kosten einer Löschungsbewilligung?
  5. Gibt es ein Muster für die Löschungsbewilligung?
  6. Welche Unterlagen brauche ich für die Löschungsbewilligung?
  7. Wie lange dauert es, meine Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen?
  8. Löschungsbewilligung verloren? Was zu tun ist
  9. Bank verzögert die Löschungsbewilligung? Was zu tun ist

1. Was ist eine Löschungsbewilligung?

Eine Löschungsbewilligung ist die schriftliche Zustimmung eines Gläubigers (meist einer Bank), dass ein Eintrag im Grundbuch gelöscht werden darf. In der Praxis geht es fast immer um die Grundschuld, also ein Grundbucheintrag, mit dem die Bank einen Immobilienkredit absichert. Sobald Sie Ihren Kredit vollständig zurückgezahlt haben, hat die Bank keinen Anspruch mehr auf die Grundschuld. Trotzdem bleibt sie zunächst im Grundbuch stehen. Erst mit der Löschungsbewilligung können Sie diese entfernen lassen.

Wichtig:

  • Wird von der Bank ausgestellt
  • Die Unterschrift des Gläubigers muss öffentlich beglaubigt sein (meist durch einen Notar)
  • Ist Voraussetzung für die Löschung im Grundbuch

2. Wann braucht man eine Löschungsbewilligung?

Sie brauchen eine Löschungsbewilligung immer dann, wenn ein bestehender Grundbucheintrag entfernt werden soll.

Typische Fälle:

  • Nach vollständiger Rückzahlung des Immobilienkredits
  • Beim Verkauf einer Immobilie, damit sie lastenfrei übergeben wird
  • Bei Umschuldung, wenn eine alte Grundschuld gelöscht werden soll

Wichtig: Die Grundschuld verschwindet nicht automatisch, nur weil der Kredit abbezahlt ist. Sie müssen aktiv werden, sonst bleibt sie dauerhaft im Grundbuch bestehen. Manche Banken machen das eventuell automatisch, Sie können aber nicht davon ausgehen.

3. Wie kann ich eine Löschungsbewilligung beantragen?

Die Löschungsbewilligung bekommen Sie nicht beim Amt, sondern direkt von Ihrer Bank.

So läuft es ab:

  1. Kredit vollständig zurückzahlen: Erst dann haben Sie Anspruch auf die Löschungsbewilligung

  2. Bank kontaktieren: Schriftlich oder über den Berater anfordern

  3. Unterlagen erhalten: Bank stellt die Löschungsbewilligung aus (oft per Post)

  4. Notar beauftragen: Beglaubigung der Löschungsbewilligung und Antrag von Seiten des Notars auf Löschung beim Grundbuchamt

  5. Grundbuch wird bereinigt: Die Grundschuld wird offiziell gelöscht

4. Wie hoch sind die Kosten einer Löschungsbewilligung?

Die Löschungsbewilligung selbst ist oft kostenlos oder wird von der Bank gegen eine geringe Gebühr ausgestellt. Die eigentlichen Kosten entstehen erst bei der Löschung im Grundbuch.

Diese setzen sich aus 2 Posten zusammen:

  • Notarkosten für die Beglaubigung und den Antrag
  • Gebühren des Grundbuchamts für die Eintragung der Löschung

Insgesamt liegen die Kosten meist im Bereich von etwa 0,2 % der eingetragenen Grundschuld.

Beispiel:

  • Grundschuld: 200.000 €
  • Kosten: ca. 400 €

Wichtig:

  • Die Höhe richtet sich nach der Grundschuld, nicht nach dem aktuellen Immobilienwert
  • Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und daher bei allen Notaren ähnlich

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5. Gibt es ein Muster für die Löschungsbewilligung?

Ein festes, allgemein gültiges Muster für die Löschungsbewilligung gibt es nicht. Jede Bank verwendet eigene Vorlagen. Inhaltlich sind die Dokumente aber sehr ähnlich, da bestimmte Angaben immer enthalten sein müssen:

  • Name und Anschrift des Gläubigers (z. B. Bank)
  • Angaben zur Immobilie und zum Grundbuch
  • Höhe und Art der Grundschuld
  • Eindeutige Erklärung, dass die Löschung bewilligt wird
  • Unterschrift des Gläubigers (meist notariell beglaubigt)

Für Sie bedeutet das: Sie müssen kein eigenes Muster erstellen oder ausfüllen. Die Löschungsbewilligung wird immer von der Bank ausgestellt.Wichtig ist nur, dass das Dokument vollständig und korrekt ist, damit das Grundbuchamt die Löschung durchführen kann.

6. Welche Unterlagen brauche ich für die Löschungsbewilligung?

Für die Löschungsbewilligung selbst benötigen Sie in der Regel nur wenige Unterlagen, da der Großteil von der Bank erstellt wird.

Wenn Sie die Löschungsbewilligung anfordern oder die Löschung veranlassen, können folgende Angaben und Dokumente erforderlich sein:

  • Darlehensnummer oder Vertragsunterlagen → damit die Bank den Kredit eindeutig zuordnen kann

  • Angaben zur Immobilie (z. B. Adresse oder Grundbuchdaten) → zur Identifikation des Grundbucheintrags

  • Personalausweis oder Identitätsnachweis → insbesondere beim Notartermin erforderlich

  • Löschungsbewilligung im Original → wird von der Bank ausgestellt und beim Notar eingereicht

Beim Notar zusätzlich:

  • ggf. Vollmacht, falls Sie nicht persönlich erscheinen
  • Unterlagen zur Grundschuld, falls vorhanden

Wichtig: Sie müssen die meisten Dokumente nicht selbst zusammensuchen. Die Bank und der Notar sagen Ihnen genau, was im Einzelfall benötigt wird.

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7. Wie lange dauert es, meine Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen?

Die Löschung einer Grundschuld dauert in der Regel einige Wochen bis wenige Monate. Wie schnell der Prozess abläuft, hängt vor allem davon ab, wie zügig die Bank die Löschungsbewilligung ausstellt, wie schnell der Notar den Antrag vorbereitet und wie ausgelastet das zuständige Grundbuchamt ist.

Nachdem Sie Ihren Kredit vollständig zurückgezahlt haben, stellt die Bank die Löschungsbewilligung meist innerhalb weniger Tage bis etwa 2 Wochen aus. Anschließend leitet der Notar die nötigen Schritte ein und reicht den Löschungsantrag beim Grundbuchamt ein. Dort beträgt die Bearbeitungszeit in der Praxis häufig zwischen 2 und 6 Wochen.

Insgesamt sollten Sie daher mit einer Dauer von etwa 3 bis 8 Wochen rechnen, in Einzelfällen kann es auch länger dauern. Wenn Sie den Prozess beschleunigen möchten, empfiehlt es sich, die Löschungsbewilligung frühzeitig anzufordern und alle Unterlagen vollständig bereitzustellen.

8. Löschungsbewilligung verloren? Was zu tun ist

Wenn Sie die Löschungsbewilligung verloren haben, ist das ärgerlich, aber kein ernsthaftes Problem. Die Löschung der Grundschuld ist trotzdem möglich, Sie müssen das Dokument lediglich erneut bei der Bank anfordern.

Da die Löschungsbewilligung vom Gläubiger ausgestellt wird, kann nur die Bank ein neues Exemplar erstellen. Wenden Sie sich dafür direkt an Ihr Kreditinstitut und geben Sie möglichst genaue Angaben zum Darlehen oder zur Immobilie an, damit der Vorgang schnell zugeordnet werden kann.

In manchen Fällen verlangt die Bank eine Gebühr für die erneute Ausstellung. Außerdem kann es etwas länger dauern, da das Dokument neu erstellt und oft erneut beglaubigt werden muss.

Wichtig ist: Eine Kopie reicht in der Regel nicht aus. Für die Löschung im Grundbuch benötigen Sie das Original der Löschungsbewilligung.

Sobald Sie das neue Dokument erhalten haben, läuft der weitere Prozess wie gewohnt über den Notar und das Grundbuchamt.

Bank verzögert die Löschungsbewilligung? Was zu tun ist

Wenn die Bank die Löschungsbewilligung verzögert, sollten Sie zunächst schriftlich nachhaken und eine klare Frist setzen.

Nach vollständiger Rückzahlung des Kredits haben Sie Anspruch auf die Löschungsbewilligung. Reagiert die Bank nicht, können Sie sich an eine Beschwerdestelle der Bank oder an einen Ombudsmann wenden.

Wichtig: Bleiben Sie schriftlich und setzen Sie konkrete Fristen, um den Prozess zu beschleunigen.

FAQ zur Löschungsbewilligung

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Frau sitzt lächelnd auf einem Sofa neben einem Tisch mit Laptop, Sonnenlicht fällt ins Zimmer.