Schritt-für-Schritt-Anleitung: Grundsteuererklärung mit Elster
In unserem Ratgeber-Artikel erhalten Sie eine vollständige Anleitung für das Einreichen der Grundsteuererklärung über Elster.
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Grundsteuererklärung mit ELSTER
Seit Juni 2022 sorgt die Neuberechnung der Grundsteuer für viel Trubel und Verwirrung. Über 36 Millionen bebaute und unbebaute Grundstücke müssen in Deutschland neu bewertet werden. Wer zum 01.01.2022 Eigentümer eines Grundstücks war, ist verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Feststellungserklärung muss in digitaler Form beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dies kann entweder über das Steuerportal Elster, über die Online-Plattform des Bundesfinanzministeriums mit dem Namen „Grundsteuererklärung für Privatpersonen” oder natürlich auch über den Steuerberater erfolgen. In unserem Ratgeber-Artikel erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Einreichen der Grundsteuererklärung über Elster.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuer ist am 31.1.2023 abgelaufen
Selbst zum Fristende haben noch über ein Drittel der Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärung nicht abgegeben. Eine weitere Verlängerung wird ausgeschlossen, sodass jetzt viele Immobilienbesitzer nervös werden, wie sie vorgehen sollen. Lesen Sie in unserem Ratgeber, wie Sie eine Fristverlängerung für die Grundsteuer-Erklärung beantragen können. Nachfolgend finden Sie eine einfache Schritt-für-Schritt Anleitung zur Abgabe der Grundsteuererklärung über Elster.
Inhaltsverzeichnis
- Reform der Grundsteuer
- Wie muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden?
- Schritt 1: Elster Online – Login ins Steuerportal
- Schritt 2: Formulare auswählen
- Schritt 3: Der Hauptvordruck
- Schritt 4: Gemarkung, Flur und Flurstück
- Schritt 5: Die Eigentümer des Grundstücks
- Schritt 6: Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung
- Schritt 7: Anlage ausfüllen
- Schritt 8: Bodenrichtwerte richtig eintragen
- Schritt 9: Angaben zur Wohnungsgröße
- Schritt 10: Eingabe schließen – Formular abschicken
Reform der Grundsteuer
Zum 01.01.2025 wird die neue Grundsteuer als neues Gesetz in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Nun müssen, auf Grundlage des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts, für rund 36 Millionen unbebaute und bebaute Grundstücke neue Grundsteuern ermittelt werden. Die meisten Bundesländer setzten die neue Grundsteuer nach dem folgenden Bundesmodell um:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Grundsteuerwert: wird vom Finanzamt anhand einer Feststellungserklärung ermittelt Steuermesszahl: gesetzlich festgelegt Hebesatz: legt Stadt oder Gemeinde fest
Das Komplizierte daran: Die Bundesländer haben leider kein einheitliches Modell bei der Bewertung und Erfassung, daher müssen Sie als Eigentümer je nach Bundesland unterschiedlich vorgehen. Bei der Grundsteuer B (Grundvermögen / Grundstücke) legen die Länder Saarland und Sachsen eine abweichende Steuermesszahl zugrunde. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen wenden ein komplett eigenes Grundsteuermodell an. Für Eigentümer eines Grundstücks ist in der Regel nur die Grundsteuer B, sprich Grundsteuer für Privateigentum, von Interesse. Lesen Sie hier unseren Ratgeber zum Thema Bodenrichtwert für die Grundsteuer.
Wie muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden?
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist verpflichtend elektronisch abzugeben. Eine schriftliche Abgabe der Erklärung darf nur in Sonderfällen vorgenommen werden. Folgenden zwei Online-Varianten stehen Ihnen zur Verfügung:
1. Die Online-Plattform des Bundesfinanzministeriums „Grundsteuererklärung für Privatpersonen” Das Portal ist ein Online-Service im Auftrag des Bundesfinanzministeriums und auf Standardfälle von Grundstücken und Immobilien im Privatbesitz ausgerichtet. Es ermöglicht einen deutlich vereinfachten Prozess der Steuererklärung. Es deckt aber nur einige Fälle und Bundesländer ab. Lesen Sie in unserem Ratgeber zum Portal des Bundesfinanzministeriums, ob das Portal für Sie in Frage kommt.
2. Das Steuerportal „Mein Elster”. In allen Fällen von Immobilienbesitz und für jedes Bundesland kann „Mein Elster” genutzt werden.
Nachfolgend finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Übermitteln der Grundsteuererklärung mit „Mein Elster”.
Schritt 1: Elster Online – Login ins Steuerportal
Um die Grundsteuererklärung über Elster einzureichen, brauchen Sie im ersten Schritt ein Benutzerkonto im Elster-Steuerportal. Falls Sie bereits ein Konto besitzen, melden Sie sich einfach mit Ihren Account-Daten an (s. Abbildung 1) . Falls Sie noch kein Benutzerkonto besitzen, müssen Sie sich zuerst einen Account anlegen.
Abbildung 1: Bei Elster mit Benutzerkonto anmelden
Einen Account anlegen
Sie bekommen im ersten Schritt nach der Anmeldung auf der Webseite einen Nutzernamen und eine Aktivierungs-ID per E-Mail zugeschickt, benötigen aber im weiteren Verlauf zudem noch einen Aktivierungscode. Diesen Code erhalten Sie per Post – kalkulieren Sie also einige Tage ein, bis die Aktivierungscodes bei Ihnen eingegangen sind. Sobald der Aktivierungscode da ist, können Sie Ihr Konto verifizieren und loslegen. Dazu klicken Sie in der Aktivierungs-Mail (der Betreff lautet: Mein ELSTER: Aktivierung Ihres Benutzerkontos) auf den angegebenen Link zur Aktivierung des Kontos. Sie kommen dann auf die nachfolgende Seite, um Ihr Konto freizuschalten (Abbildung 2: Aktivierungsdaten eingeben):
Abbildung 2: Aktivierungsdaten eingeben
Alternativ kann die Aktivierung über www.elster.de im Bereich "Mein Benutzerkonto" unter "Benutzerkonto aktivieren" (Abbildung 3: Benutzerdaten aktivieren) abgeschlossen werden.
Abbildung 3: Benutzerdaten aktivieren
Im Anmeldeprozess sollen Sie eine Zertifikatsdatei herunterladen, die Sie bei den nächsten Anmeldungen wieder benötigen. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Datei so speichern, dass Sie diese später wieder auffinden. Ansonsten müssen Sie erneut den postalischen Antragsweg durchlaufen.
Schritt 2: Formulare auswählen
Loggen Sie sich in Ihr Benutzerkonto ein und gehen auf das Feld „Alle Formulare” und wählen die Option „Grundsteuer” aus (Abbildung 4: Formulare auswählen). Wählen Sie Ihr Bundesland. Da es sich um die erste digitale Grundsteuererklärung handelt, sind keine Daten zu übernehmen und Sie können ohne Datenübernahme fortfahren.
Abbildung 4: Formulare auswählen
Wählen Sie nun die benötigten Dokumente aus (Abbildung 5 : Anlagenauswahl “Hauptvordruck” und “Anlage Grundstück”). Besitzen Sie ein Wohngrundstück, benötigen Sie zwei Dokumente.
Abbildung 5: Anlagenauswahl “Hauptvordruck” und “Anlage Grundstück”
Nachdem Sie die benötigten Dokumente ausgewählt haben, gelangen Sie auf die erste Seite der Grundsteuererklärung. Sie können nun entscheiden, ob Sie mit Ihrem Aktenzeichen bei der Finanzbehörde oder mit Ihrer Steuernummer starten. Das Aktenzeichen finden Sie auf dem Anschreiben des Finanzamts. Einige Bundesländer haben keine Schreiben verschickt, fahren Sie in solchen Fällen mit Ihrer Steuernummer fort. Die können Sie Ihrem Grundsteuerbescheid entnehmen. Wählen Sie außerdem das Bundesland aus, indem sich die Immobilie befindet.
Schritt 3: Der Hauptvordruck - Angaben zur Feststellung
Füllen Sie nun den Hauptvordruck aus. Folgende Unterlagen sollten Sie dafür bereitliegen haben:
- Grundsteuerbescheid
- Grundbuchauszug oder
- Kaufvertrag, aus dem Gemarkung und Flurstück Ihres Grundstücks hervorgeht
- elfstellige Steuer-ID aller Eigentümer
- Steuernummer jedes Eigentümers
Das Steuerportal möchte in der Regel den Grund für die Feststellung wissen. Da es hier um die Neubewertung eines Grundstücks geht, müssen Sie sich im Menü für die „Hauptfeststellung” entscheiden (Abbildung 5: Feststellungsgrund angeben). Nun folgt der Punkt zur wirtschaftlichen Einheit. Bei selbstgenutzten Immobilieneigentum, z.B. Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung, handelt es sich um ein bebautes Grundstück, wählen Sie diesen Punkt aus.
Abbildung 5: Feststellungsgrund angeben
Tragen Sie im Anschluss die Anschrift Ihrer Immobilie in das sich öffnende Fenster ein (Abbildung 6: Lage des Grundstücks).
Beachten Sie:
Den Hinweis für mehrere hebeberechtigte Gemeinden können Sie als Eigenheimbesitzer ignorieren, da das hauptsächlich bei land- und forstwirtschaftlichen, großen Grundstücken der Fall ist und für Wohngrundstücke unerheblich ist.
Abbildung 6: Lage des Grundstücks
Schritt 4: Gemarkung, Flur und Flurstück
Hier möchte das Finanzamt die Gemarkung, das Flurstück und die Fläche Ihres Grundstücks erfahren. In einigen Bundesländern hat das Finanzamt ein Informationsschreiben versandt. Übernehmen Sie einfach die Information aus dem Schreiben. Wer kein Schreiben erhalten hat, entnimmt die entsprechenden Informationen dem Grundbuchauszug oder dem Kaufvertrag der Immobilie. Beachten Sie, dass das Flurstück nach Zähler und Nenner getrennt einzugeben ist (Abbildung 7: Flurstück eintragen).
Abbildung 7: Flurstück eintragen
Sollten Sie eine Eigentumswohnung besitzen, müssen Sie beim Punkt „zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil” Ihren Miteigentumsanteil eintragen. Diese Information entnehmen Sie ebenfalls dem Grundbuchauszug, dem Kaufvertrag oder der Teilungserklärung. Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, gehört Ihnen das gesamte Grundstück, sodass 1/1 einzutragen ist. Nun folgt die Eintragung in die nächste Zeile. Gibt es für Ihr Grundstück nur einen Bodenrichtwert, wählen Sie „erste Fläche (Schlüsselwert 1)” aus. Wenn Sie alle Daten korrekt eingetragen haben, klicken Sie auf das Feld „Gemarkung und Flurstück übernehmen”.
Formular Schritt 5: Die Eigentümer des Grundstücks
Nun möchte das Finanzamt Informationen zu dem oder den Eigentümern des Grundstücks erhalten. Tragen Sie ein, ob sich das Grundstück in Ihrem Alleinbesitz befindet, Sie es zusammen mit einem Ehe- oder Lebenspartner besitzen oder es sich um eine Erben- oder Bruchteilsgemeinschaft oder eine Grundstücksgemeinschaft handelt (Abbildung 8: Eigentümer/ Beteiligte). Je nach Antwort sind anschließend alle Eigentümer mit ihrer Steuer-ID und Ihrer Steuernummer anzugeben. Wichtig ist außerdem, dass bei jedem Eigentümer der Eigentumsanteil eingetragen wird. Besitzen Ehepartner beispielsweise jeder die Hälfte des Grundstücks, tragen Sie ½ in die vorgesehenen Felder ein. Nach Angabe aller Daten haben Sie den Hauptvordruck vollständig ausgefüllt.
Abbildung 8: Eigentümer/ Beteiligte
Formular Schritt 6: Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung
Liegen bei Ihnen Grundsteuerbefreiungen oder -vergünstigen vor, dann setzen Sie bitte hier den Haken (Abbildung 9: Grundsteuerbefreiung/-vergünstigungen).
Abbildung 9: Grundsteuerbefreiung/-vergünstigungen
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Schritt 7: Anlagen ausfüllen
Wählen Sie links in der Navigation die „Anlage Grundstück GW 2” aus (Abbildung 10: Anlage Grundstück). Machen Sie zunächst Angaben zum Grundstück. Um was für ein Grundstück handelt es sich? Bei selbstgenutzten Wohneigentum sind üblicherweise folgende Punkte denkbar:
- Einfamilienhaus
- Zweifamilienhaus
- Wohnungseigentum
Beachten Sie:
Den zweiten und dritten Punkt können Sie in der Regel überspringen, da diese Eigentumsarten nicht steuerbefreit sind.
Abbildung 10: Anlage Grundstück
Schritt 8: Bodenrichtwerte richtig eintragen
Nun werden die Daten im Bereich „Grund und Boden” eingetragen. Tragen Sie die Fläche Ihres Grundstücks ein (Abbildung 11: Angaben zu Grund und Boden). Bei einem Einfamilienhaus handelt es sich um die gesamte Grundstücksfläche. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, müssen Sie die auf Ihren Eigentumsanteil entfallende Fläche berechnen.
Beispielrechnung:
Ein Grundstück ist 700 qm groß und Ihnen gehört ein Eigentumsanteil von 5.876/10.000: 700 x 5.876/10.000 = 411,32 In diesem Fall würden Sie 411,32 qm eintragen.
Abbildung 11: Angaben zu Grund und Boden
Einzelne Finanzämter verschicken den Bodenrichtwert als Teil Ihrer Informationsschreiben. Wenn Sie kein Schreiben erhalten haben, können Sie die Bodenrichtwerte in den meisten Bundesländern kostenfrei abfragen. Sie können die Geschäftsstellen der entsprechenden Gutachterausschüsse kontaktieren und deren Bodenrichtwertkarten einsehen oder Sie rufen die Bodenrichtwerte online ab. Man findet die Werte beim vernetzten Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS) oder beim Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) eines jeweiligen Bundeslandes. Schauen Sie gerne in unserem Ratgeber zum Thema Bodenrichtwerte nach, dort finden Sie alle entsprechenden Links zu den BORIS-Portalen.
Schritt 9: Angaben zur Wohnungsgröße
Nun müssen Sie Angaben zu Wohngrundstücken und zum Ertragswert machen. Klicken Sie auf „Gebäude hinzufügen”. Tragen Sie das Baujahr und eine etwaige abgeschlossene Kernsanierung ein. Das Baujahr Ihrer Immobilie finden Sie ggf. in Bauunterlagen der Immobilie oder im Kaufvertrag. Falls es Garagen- oder Tiefgaragenstellplätze gibt, sind diese auf der folgenden Seite einzutragen. Falls Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen vorliegen, sind diese ebenfalls auf dieser Seite einzutragen.
Auf der nächsten Seite wird nach der Wohnungsgröße gefragt. Kellerräume oder Abstellräume etc. werden bei der Wohnfläche nicht berücksichtigt. Untenstehend sehen Sie, wie die verschiedenen Räume in der Wohnflächenberechnung berücksichtigt werden:
Übersicht der anteiligen Berechnung von Wohnfläche
Zu 100% angerechnet | zu 50% angerechnet | zu 25% angerechnet | nicht angerechnet |
---|---|---|---|
Räume, die mind. 2 Meter hoch sind | Räume, die zwischen 1 und 1,99 Meter hoch sind | Räume, die sich außerhalb des Gebäudes befinden | Raumabschnitte unter einem Meter Höhe |
Esszimmer | Wintergarten, nicht beheizt | Balkon | Garage |
Wohnzimmer | Loggia | Keller | |
Kinderzimmer | Terasse | Dachboden | |
Flur und Diele | Dachgarten | Heizungsräume | |
Vorräume, Besen-, Speisekammer, Hauswirtschaftsraum | Waschküche | ||
Küche | Geschäftsräume | ||
Badezimmer und Toilettenräume | Abstellräume außerhalb der Wohnung | ||
Wintergarten, falls beheizt | Technikraum |
Geben Sie die Wohnfläche Ihrer Immobilie in das vorgesehene Feld ein.
Schritt 10: Eingabe schließen – Formular abschicken
Klicken Sie auf das blaue Feld oben links „Prüfen”. Wenn Sie alles richtig eingegeben haben, gibt es keine Fehler und Sie müssen nichts korrigieren. Falls einige Eingaben doch Unstimmigkeiten aufweisen, erhalten Sie einen Hinweis und die Information, welche Angaben noch einmal überprüft und korrigiert werden müssen (Abbildung 12: Prüfungsmodus). Sind nun alle Daten richtig eingetragen, klicken Sie auf „Weiter” und erhalten einen Überblick über alle eingetragenen Informationen. Überprüfen Sie nochmals alle Eingaben. Wenn nun alles stimmt, senden Sie die Grundsteuererklärung ab und übermitteln das Formular an das Finanzamt. Gratulation, Sie haben es dann geschafft!
Abbildung 12: Prüfungsmodus
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