Bafa-Förderung: Das wird alles gefördert!
Die Bafa-Förderung ist ein Zuschuss für energieeffiziente Sanierungen an Gebäuden. Was genau gefödert wird und welche Voraussetzungen man erfülle muss, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
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Die Bafa-Förderung
Immobilienbesitzer, die auf erneuerbare Energien umsteigen möchten, können von den Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz Bafa, profitieren. Verschiedene Sanierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden werden im Zuge der Bundesförderung für effiziente Gebäude, auch BEG, vom Bund gefördert. Erfahren Sie hier, welche Maßnahmen gefördert werden, wo man die Förderung beantragt und wie hoch sie ausfällt.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist eine Bafa-Förderung?
- Wer profitiert von der Bafa-Förderung?
- Welche Neuerungen gelten seit 2021 für die Bafa-Förderung?
- Welche Sanierungen werden durch das Bafa gefördert?
- Welche Heizungen werden durch Bafa-Förderungen gefördert?
- Welche Rolle kommt Energieberatern bei der Bafa-Förderung zu?
- Wie hoch sind die Fördermittel?
- Welche Kosten sind förderfähig?
- Wie wird die Bafa-Förderung beantragt?
- Von wem wird die Bafa-Förderung beantragt?
- Können andere Fördermittel mit den Bafa-Förderungen kombiniert werden?
1. Was ist eine Bafa-Förderung?
Unter der Bafa-Förderung versteht man einen Zuschuss, mit dem einzelne Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, die die Energieeffizienz eines Gebäudes steigern. Neben Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung zählt auch der Austausch der Ölheizung zu den förderfähigen Maßnahmen. Die Auszahlung des Zuschusses ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft, zurückgezahlt werden muss er nicht. Die Bundesregierung verfolgt mit der Förderung das Ziel, bis 2050 einen neutralen Gebäudebestand zu erreichen. Bisher verbrauchen die Haushalte in Deutschland mehr als ein Drittel der Energie für Heizung und Warmwasser. Erdgas und Mineralöl werden am meisten genutzt, erneuerbare Energie und Fernwärme stehen hinten an.
Was bedeuten das Gebäudeenergiegesetz und energetische Sanierung
Mit der Novelle des Gebäudeenergiesetzes wurden konkrete Vorgaben zum klimafreundlichen Heizen gemacht, die Eigentümer vor wichtige Entscheidungen stellen. Alle Infos zur energetischen Sanierung lesen Sie hier:
Gebäudeenergiegesetz und energetische Sanierung
2. Wer profitiert von der Bafa-Förderung?
Wer eine energetische Sanierung seiner Immobilie plant, kann von der Bafa-Förderung Gebrauch machen. Als energetische Sanierung zählen bauliche Schritte, die den Energieverbrauch eines Gebäudes merklich reduzieren. Folgende Personen können einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen:
- Kommunen
- Kommunale Zweckverbände
- Unternehmen
- Wohnungsbaugenossenschaften
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
3. Welche Neuerungen gelten seit 2021 für die Bafa-Förderung?
Als Teil des Klimaschutzprogramms 2030 geht die energetische Gebäudesanierung in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ auf, die es seit Anfang 2021 gibt. Die BEG vereint das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW mit den Förderprogrammen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (EBS), dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ (APEE), dem Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ durch das Bafa, dem „Heizungsoptimierungsprogramm“ (HZO) und dem „Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ (MAP). Immobilienbesitzer, die ihr Wohneigentum selbst nutzen, können Geld sowohl als Zuschuss über die BEG als auch in Form eines Steuerbonus vom Finanzamt erhalten. Während die Kredite über die KfW laufen, werden die Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen beim Bafa beantragt. Neuerdings gibt es die Zuschüsse auch für den sommerlichen Wärmeschutz, die Bearbeitung der Anträge können Antragsteller jetzt auch online einsehen.
Die Zuschüsse für die BEG Einzelmaßnahmen können seit 2021 beim Bafa beantragt werden. Kreditförderungen für Einzelmaßnahmen oder eine Vollsanierung bzw. für effiziente Neubauten (BEG WG und BEG NWG) können seit Juli 2021 bei der KfW beantragt werden. Eine Förderung je nach Bedarf, wahlweise als direkter Investitionszuschuss des Bafa oder als Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW, erfolgt dann ab 2023.
Der iSFP-Bonus Eine weitere Neuerung ist der iSFP-Bonus. Dieser kommt zum Einsatz, wenn eine Einzelmaßnahme Teil des "individuellen Sanierungsfahrplans“ (iSFP) ist, der im Förderprogramm für Energieberatung für Wohngebäude gefördert wird. Diese Einzelmaßnahme muss innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren umgesetzt werden. Der vorgesehene Fördersatz erhöht sich durch den Bonus um weitere fünf Prozentpunkte für die jeweilige Maßnahme.
4. Welche Sanierungen werden durch das Bafa gefördert?
Das Bafa fördert energetische Sanierungen an Bestandsimmobilien wie Maßnahmen zur Energieeinsparung, der vermehrten Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung oder energieeffiziente Techniken. Wenn die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind, werden in Neubauten Solarkollektoranlagen mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.
Die geförderten Vorhaben auf einen Blick:
- Austausch der Heizung
- Dämmung
- Austausch der Fenster
- Erneuerung der Haustür
Top Tipp:
Bei einer energetischen Sanierung reicht ein Antrag für das Vorhaben aus, die Beantragung von Zuschüssen für einzelne Maßnahmen ist nicht notwendig. Wichtig ist, dass der Bafa-Antrag gestellt werden muss, bevor mit den Maßnahmen begonnen wird. Erst wenn der Bescheid des Bafa vorliegt, sollten die Maßnahmen gestartet werden.
Im Zuge der BEG EM sind die folgenden Maßnahmen förderfähig:
- 50 Prozent der Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten der Energieeffizienz-Expertenliste
- Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz: 30 bis 35 Prozent (wird zeitgleich eine Ölheizung ausgewechselt, steigt die Förderquote noch einmal um zehn Prozent)
- Notwendige Arbeiten, um die Einzelmaßnahme umsetzen zu können (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung, Baustelleneinrichtung, Gerüst, Anlagentechnik (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen): 20 Prozent
- Klimafreundliche Heizung, die erneuerbare Energien nutzt (z. B. Wärmepumpe, Pelletheizung, Hybrid-Heizung, Solarthermie): 20 bis 45 Prozent
- Digitalisierung zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home): 20 Prozent
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Fassaden oder Dachdämmung, neue Fenster, neue Haustür): 20 Prozent
5. Welche Heizungen werden durch Bafa-Förderungen gefördert?
Immobilienbesitzer, die eine neue Heizung kaufen wollen, können für folgende Heizungen Bafa-Förderungen erhalten:
- Solarthermie: Zuschüsse bis zu 20.000 Euro pro Vorhaben werden für das Errichten und Erweitern von Solarkollektoranlagen verteilt. Wofür die Solarthermieanlage genutzt wird, spielt keine Rolle. Es sollte sich jedoch vorab über die Förderrichtlinien informiert werden, da nicht alle Solarthermieanlagen förderfähig sind.
- Biomasse: Biomasseanlagen, die den Förderrichtlinien entsprechen, können mit bis zu 8.000 Euro pro Vorhaben gefördert werden.
- Wärmepumpen: Wärmepumpen, die den Förderrichtlinien entsprechen, können mit bis zu 15.000 Euro pro Vorhaben gefördert werden.
- Zusatzbonus Heizungspakete (APEE): Der Austausch oder die Modernisierung besonders ineffizienter (fossiler) Heizanlangen wird gefördert, wenn gleichzeitig erneuerbare Energien eingebunden werden. Die Höhe des Bonus hängt vom Gesamtförderbetrag ab, der im Rahmen des Marktanreizprogramms bewilligt wurde: Davon erhalten Antragsteller 20 Prozent. Außerdem gibt es einen einmaligen Investitionszuschuss von 600 Euro für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem.
- Erneuerbare Energien-Hybridheizungen
- Wärmeübergabestationen
- Gasbrennwertheizungen
- Gas-Hybridheizungen
Ein Anspruch auf Fördermittel besteht jedoch nur, wenn die Heizung in der Immobilie mindestens zwei Jahre alt ist. Wer förderfähige Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage wie etwa die Optimierung der Heizkurve plant, kann von einem einmaligen Investitionszuschuss von pauschal 200 Euro profitieren.
6. Welche Rolle kommt Energieberatern bei der Bafa-Förderung zu?
Bei der Frage, wie Eigenheimbesitzer die Energieeffizienz ihrer Immobilie verbessern können, stehen ihnen Energieberater zur Seite. Das Bafa fördert eine qualifizierte Vor-Ort-Beratung sowie die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans, um Immobilienbesitzer auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz zu unterstützen. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Größe der Immobilie ab. Für eine Wohnfläche von 120 Quadratmetern fällt ein Beratungshonorar von rund 1.600 Euro an, wovon 80 Prozent über den Bafa-Zuschuss laufen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegt die Obergrenze bei 1.300 Euro, im Fall von Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten steigt die Obergrenze auf 1.700 Euro an.
Der Energieberater weist nicht nur auf mögliche Fördermöglichkeiten hin, sondern erstellt auf Nachfrage auch ein energetisches Sanierungskonzept. Die Energieeffizienz-Experten spielen eine wichtige Rolle, denn wer einen Antrag zur Förderung und Begleitung einer Maßnahme stellt, muss sie einbinden. Damit ein Anspruch auf Förderung besteht, muss es sich um eine Bestandsimmobilie handeln, dessen Bauantrag fünf Jahre vor dem Antrag auf Bafa-Förderung gestellt wurde. Die Energieberatung wird als Einzelmaßnahme durch den Energieberater beim Bafa beantragt.
Energieberatung und energetische Sanierung
Wir unterstützen Sie als Eigentümer oder Käufer bei allen Fragen rund um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und den Möglichkeiten der energetischen Sanierung und Förderung. Sprechen Sie uns gerne dazu an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Energie-Check für eine erste Bewertung Ihrer möglichen Energiekosten-Einsparungen.
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8. Welche Kosten sind förderfähig?
Die Installationskosten, die Anschaffungskosten sowie die Kosten für die Inbetriebnahme bilden die förderfähigen Kosten. Sollten für den Einbau Umbaumaßnahmen nötig sein, sind diese ebenfalls förderfähig.
9. Wie wird die Bafa-Förderung beantragt?
Die Beantragung der Bafa-Förderung ist nicht kompliziert, einige Vorschriften müssen jedoch beachtet werden, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Folgende Schritte sollten für einen reibungslosen Ablauf befolgt werden:
- Energieeffizienz-Experten einbinden
- Kostenvoranschlag für die Maßnahmen einholen
- Investitionshöhe kalkulieren
- Zuschuss beantragen
- Elektronische Bestätigung über den Eingang des Antrags abwarten und Maßnahme starten
- Zuwendungsbescheid bestätigt die Bewilligung des Antrags
- Vorhaben innerhalb von 24 Monaten umsetzen (Bewilligungszeitraum)
Am wichtigsten ist, dass der Antrag beim Bafa bereits vor dem Beginn der Maßnahmen gestellt werden muss. Angebote dürfen bereits vor der Antragstellung eingeholt und Planungsleistungen erbracht werden. Wer einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen oder eine Baubegleitung beantragen will, kann dies in einem einzigen Antrag tun.
Für die Zuschussanträge muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa einem Monat gerechnet werden. Wurde die Zuschussförderung bewilligt, muss der Antragsteller die Maßnahme innerhalb von 24 Monaten umsetzen. Dieser Bewilligungszeitraum kann nur unter gewissen Umständen um maximal 24 Monate verlängert werden. Ist die Bewilligungsfrist abgelaufen, fällt nach spätestens sechs Monaten der Nachweis über die Umsetzung der Maßnahme an. Mit Hilfe eines speziellen Online-Formulars „Verwendungsnachweis“ wird das Bafa über die entstandenen Kosten informiert.
Die folgenden Dokumente sind einzureichen:
- Formular zur Bestätigung des Wahrheitsgehalts der Angaben
- Technischer Projektnachweis (TBP) des Energieeffizienz-Experten
- Nachweis der Ausgaben (Rechnungen, tabellarische Übersicht über die Ausgaben)
- Fachunternehmererklärung des beauftragten Handwerksbetriebs
- Verwendungsnachweisformular (zu finden auf der Website des Bafa)
Hinweis:
Der Zuschuss wird erst ausgezahlt, wenn die Bauarbeiten abgeschlossen wurden. Die Investitionssumme muss also vorerst mit Eigenkapital gedeckt werden.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?
Lesen Sie in unserem Ratgeber, wie Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten können und welche Vorteile Sie in der Förderung davon haben.
Individueller Sanierungsfahrplan
10. Von wem wird die Bafa-Förderung beantragt?
Der Immobilieninhaber kann den Antrag an das Bafa selbst stellen oder andere für das Verfahren bevollmächtigen. Nicht nur die Energieeffizienz-Berater können mit dem Bafa kommunizieren, auch Handwerker oder andere Personen ihres Vertrauens kommen infrage. Das Bafa selbst tritt ausschließlich mit Bevollmächtigten in Kontakt. Wurde eine Vollmacht erstellt, läuft die gesamte Abwicklung über die bevollmächtigte Person.
Für die Förderung berechtigt sind:
- Privatpersonen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände
- Unternehmen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberuflich Tätige
- Gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften
11. Können andere Fördermittel mit den Bafa-Förderungen kombiniert werden?
Eine Kombination mit der Bafa-Förderung mit anderen Förderprogrammen wie dem KfW-Programm Effizienzhaus ist grundsätzlich möglich. Ausschlaggebend ist, dass die Förderungen und Zuschüsse in ihrer Gesamtheit die förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
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