So finden Sie den Bodenrichtwert für die Grundsteuer
Für die Erfassung der Grundsteuer-Erklärung in Elster benötigen Sie den Bodenrichtwert. Hier erfahren Sie, wo Sie die aktuellen Werte für die verschiedenen Bundesländern finden.
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So finden Sie den Bodenrichtwert für die Grundsteuer-Erklärung
Der Bodenrichtwert spielt eine entscheidende Rolle bei der Grundsteuer-Erklärung. Einige Bundesländer stellen diesen Wert automatisch bereit, während Immobilienbesitzer in anderen Bundesländern ihn selbst abrufen müssen. Die Abfrage ist kostenlos und unkompliziert – wenn Sie wissen, wo Sie suchen müssen. In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie den aktuellen Wert kostenlos abrufen und was er bedeutet.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Bodenrichtwert für die Grundsteuererklärung und wie wird er ermittelt?
- Wo finde ich den Bodenrichtwert für die Grundsteuererklärung?
- Wie wirkt sich der Bodenrichtwert auf die Grundsteuer aus?
- Wo gebe ich den Bodenrichtwert in der Grundsteuererklärung an?
Um die korrekte Grundsteuer zu berechnen, spielt der Bodenrichtwert in vielen Bundesländern eine zentrale Rolle. Er gibt den durchschnittlichen Lagewert eines Quadratmeters unbebauten Bodens innerhalb einer bestimmten Bodenrichtwertzone an. Auch bei bebauten Grundstücken wird der Bodenrichtwert so ermittelt, als wäre der Boden unbebaut. Er ist eine wichtige Bewertungsgrundlage für die reformierte Grundsteuer, die seit dem 1. Januar 2025 erhoben wird.
Wichtig für 2026: Im Bundesmodell ist weiterhin grundsätzlich der Bodenrichtwert zum Hauptfeststellungsstichtag 1. Januar 2022 maßgeblich, nicht der neueste veröffentlichte Bodenrichtwert. Achten Sie bei der Abfrage deshalb auf den richtigen Stichtag.
In Deutschland ermitteln die Gutachterausschüsse den Bodenrichtwert anhand ihrer Kaufpreissammlungen. Die Werte können Sie über die amtlichen Bodenrichtwertinformationssysteme (BORIS) beziehungsweise die Grundsteuerportale der Bundesländer abrufen. Für die Grundsteuer benötigte Grundstücksdaten werden dort kostenlos bereitgestellt.
Allerdings ist der Bodenrichtwert nicht in allen Bundesländern selbst in der Grundsteuererklärung anzugeben. Im Bundesmodell gehört er zu den erforderlichen Bewertungsangaben. Dieses Modell wenden folgende Bundesländer an, teilweise mit landesspezifischen Anpassungen:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
In Bayern und Hamburg benötigen Sie für die Grundsteuer B keinen Bodenrichtwert. In Hessen und Niedersachsen berücksichtigen die Finanzämter die Bodenrichtwerte automatisch, sodass Sie diese nicht selbst in der Erklärung angeben müssen. Baden-Württemberg nutzt dagegen ein eigenes Bodenwertmodell: Dort benötigen Sie den Bodenrichtwert ebenfalls. Die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 bilden grundsätzlich die Grundlage für den Grundsteuerwert.
2. Wo finde ich den Bodenrichtwert für die Grundsteuererklärung?
In der untenstehenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die BORIS-Portale der Bundesländer, bei denen sie den Bodenrichtwert kostenlos abfragen können:
| Bundesland | Angebot und Link |
|---|---|
| Hamburg | Geoportal Hamburg |
| Berlin | BORIS Berlin |
| Hessen | Geoportal Hessen |
| Nordrhein-Westfalen | BORIS NRW |
| Bayern | Bodenrichtwertportal Bayern |
| Brandenburg | BORIS Brandenburg |
| Bremen | Bodenrichtwertportal Bremen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Geoportal Mecklenburg-Vorpommern |
| Rheinland-Pfalz | BORIS Rheinland-Pfalz |
| Saarland | Geoportal Saarland |
| Sachsen | Grundsteuerportal Sachsen |
| Sachsen-Anhalt | Grundsteuerdaten Sachsen-Anhalt |
| Schleswig-Holstein | Bodenrichtwertportal Schleswig-Holstein |
| Thüringen | BORIS Thüringen |
| Niedersachsen | Grundsteuerportal Niedersachsen |
| Baden-Württemberg | BORIS Baden-Württemberg |
Maßgebend ist jeweils der auf dem Hauptfeststellungszeitpunkt veröffentlichte Bodenrichtwert. Für die aktuelle Grundsteuererklärung 2025 ist damit der BRW zum 01.01.2022 anzugeben.

Anleitung für die Grundsteuererklärung mit ELSTER
Lesen Sie hier eine vollständige Anleitung für die Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung mit ELSTER
Schritt-für-Schritt-Anleitung ELSTERDie Höhe der jährlichen Grundsteuer hängt unter anderem vom Bodenrichtwert ab. Ein höherer steuerlich maßgeblicher Bodenrichtwert kann zu einer höheren Grundsteuer beitragen. Dies gilt jedoch nur in den Bundesländern, in denen der Bodenrichtwert für die Berechnung relevant ist, sowohl für unbebaute als auch bebaute Grundstücke. Die tatsächliche Steuerhöhe hängt außerdem von der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde sowie, je nach Landesmodell, weiteren Bewertungsfaktoren ab.
Steigende Bodenpreise führen deshalb nicht automatisch zu einer höheren Grundsteuer im Folgejahr. Im Bundesmodell bleiben grundsätzlich die Wertverhältnisse zum Hauptfeststellungsstichtag maßgeblich. Neu veröffentlichte Bodenrichtwerte werden nicht jährlich in die Grundsteuerberechnung übernommen.
Hinweis zum Mindestwert
Im Bundesmodell gilt für bebaute Grundstücke ein Mindestwert. Der Grundsteuerwert darf nach § 251 Bewertungsgesetz nicht weniger als 75% des Werts betragen, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück zu bewerten wäre. Diese Untergrenze greift, wenn die reguläre Bewertung des bebauten Grundstücks einen niedrigeren Wert ergibt.<
Kann sich mein Bodenrichtwert in Zukunft noch ändern?
Ja, der Bodenrichtwert wird regelmäßig von den zuständigen Gutachterausschüssen aktualisiert. Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung alle zwei Jahre, sofern keine häufigere Ermittlung vorgesehen ist. Die Werte beruhen auf den ausgewerteten Grundstückskaufpreisen und spiegeln die Entwicklung des Bodenmarkts wider. Sie können deshalb steigen oder sinken.
Das kann bei künftigen steuerlichen Neubewertungen Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer haben. Für die Grundsteuer 2026 bleibt im Bundesmodell jedoch grundsätzlich der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 maßgeblich. Dieser gilt auch bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen auf einen späteren Stichtag.

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Zum Immobilienrechner4. Wo gebe ich den Bodenrichtwert in der Grundsteuererklärung an?
Der Bodenrichtwert wird in der Anlage „Grundstück“ der Grundsteuererklärung in Zeile 4 eingetragen – direkt neben dem Feld für die Fläche des Grundstücks.
- Mehrere Bodenrichtwertzonen: Falls das Grundstück über mehrere Bodenrichtwertzonen verläuft, muss zusätzlich Zeile 5 ausgefüllt werden.
- Unbebaute Grundstücke: Ist das Grundstück unbebaut, muss in Zeile 6 angegeben werden, ob es sich um Bauerwartungsland oder Rohbauland handelt.
- Angabe pro Quadratmeter: Der Bodenrichtwert wird immer je Quadratmeter angegeben, nicht als Gesamtbetrag für die Grundstücksfläche.
Hinweis:
Wenn mehr als zwei Bodenrichtwertzonen relevant sind, müssen Sie die weiteren Flächen und Werte im Feld „Weitere Angaben“ unter dem Reiter „Basis“ ergänzen. Zusätzlich sollten diese Flächen einer der Angaben in Zeile 5 oder 6 hinzugefügt werden.

5. Alle Fragen & Antworten zum Bodenrichtwert
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